Legaler Waffenbesitz für deutsche Staatsbürger – II

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Legaler Waffenbesitz für deutsche Staatsbürger

Teil II: Legale Schußwaffen – geschützte Freiheit und verteidigte Souveränität durch Heimatschutzverbände und Milizen

 

Dezember  2018

 

 

 

Gliederung:

Teil I        Legale Schußwaffen – Eigensicherung und
              Schutz des Umfelds bei Privatpersonen
Vorwort
Einleitung
Historischer Überblick
Legale Waffen in den Händen von Privatpersonen

 

Teil II       Legale Waffen – Heimatschutzverbände – Milizen

Einleitung
Vom Überlebenswillen der Völker
Wer? & Wie?
Zwei Seiten einer Medaille
Nachwort

 

Teil III       Legale Waffen – Forderungen
Änderungsvorschläge im Detail
Zeitplan / Stufenplan
Zusammenfassung in Form von
a. Parteiprogramm
b. Wahlprogramm
c. Regierungsprogramm

 

Teil II
Legale Schußwaffen – Heimatschutzverbände – Milizen

Einleitung

Die Grundidee eines freiheitlichen Lebens besteht im Wesentlichen in dem Wunsch, weitgehend über den Tag hinaus in Ruhe gelassen zu werden. Und wer selbst in Ruhe gelassen werden will, läßt mit Sicherheit andere in Ruhe. Beim Versuch jedoch, seine Vorstellungen von Ruhe und Unabhängigkeit auszuleben, schiebt sich schnell ein Hindernis in den Vordergrund. Dieses Hindernis entpuppt sich früher oder später als dauerhaftes Hauptproblem. Es äußert sich in der leidvollen Erfahrung, daß ein selbstbestimmtes Leben in der Regel nicht von einem selbst abhängt, sondern von Ansprüchen und Einflüssen aus dem direkten, bisweilen sogar entfernten Umfeld. Das grundsätzliche Dauerproblem existiert sowohl im Einzelfall, von Person zu Person als auch zwischen organisierten Gemeinschaften, seien es Clans, Stämme, Nationen oder Staaten.

Eine weitere, ebenso leidvolle Erfahrung macht jeder, der als Ausweichmanöver versucht, ein in Ruhe gelassenes, unabhängiges Leben durch Isolation auf einer Insel zu finden. Dort verlernt er im günstigsten Fall das Sprechen. Ansonsten übersteht er nicht einmal seine Blinddarmentzündung.

Unabhängigkeit im praktischen Leben läßt sich nur in jenen organisierten, arbeitsteiligen Gemeinschaften verwirklichen, die zweifelsfrei in der Lage sind, Einmischungen, Hegemonialansprüche oder sowohl offene als auch verdeckte kriegerische Aktionen abzuwehren.

Bei der Durchsetzung effektiver Schutzmaßnahmen gegen „Aggressoren“ kommt es weniger auf die Verfaßtheit von Staatsformen, Institutionen oder sonstigen hierarchischen Strukturen in Gemeinschaften an, sondern zunächst und ausschließlich auf den Willen der Mehrheit seiner Mitglieder, sich mit allen Mitteln gegen jeden Versuch einer Einmischung oder Unterdrückung wehren zu wollen.

Ausschließlich die Wehr- und Kampfbereitschaft einer gleichgesinnten Gemeinschaft entscheidet über den Spielraum eines freiheitlichen Lebens, niemals der Glaube an Vernunft, das Vertrauen auf Kultur oder die Hoffnung auf Veränderbarkeit der menschlichen Art.

Wer nicht in der Lage ist, sein Widerstandspotential dem gegnerischen Aggressionspotential anzugleichen, endet bestenfalls als Befehlsempfänger. Rücksichtnahmen, Regeln, Rechte existieren nur auf dem Papier und im Kopf des Verlierers. Geht es um die Durchsetzung des eigenen Überlebens in freiheitlichen Verhältnissen, zählt nur das Ergebnis, weder „bürgerlicher“ Stil noch „gutbürgerliche“ Skrupel. Wer auf Kompromisse mit dem Gegner hofft, wird spätestens kurz vor der eigenen Vernichtung feststellen müssen, daß Realitätsverweigerung sich nicht gelohnt hat.

Der Zustand des „in Ruhe gelassen werdens“ ist kein stabiler Normalzustand, sondern das Ergebnis großer Wachsamkeit und größter Konfliktbereitschaft. So wenig in der Natur sich ein physikalisches Vakuum bildet, so wenig kommt es zwischen politisch organisierten Gemeinschaften zu einem Machtvakuum. Entsteht in einem Territorium eine machtpolitische Leere, wird diese augenblicklich besetzt. Jedes, sogar ehrlich gemeintes Nachgeben steigert im politischen Aktionsfeld nur die verheißungsvolle Aussicht auf eine leichter zu erobernde Beute.

Die Gründe für solches Verhalten liegen in der menschlichen Natur: Beute machen – Macht ausüben – Größenwahn – absolute Macht erringen. Auf diese anthropologischen Gesetzmäßigkeiten kann sich zwar jede Gemeinschaft prophylaktisch einstellen. Doch kommt es noch übler, wenn versucht wird, hinter kulturpolitischen Forderungen verdeckt die natürlichen Grundlagen der Spezie Mensch zu manipulieren. Die gefährlichsten Feinde eines freiheitlichen Lebens finden sich in jenen Gesinnungszirkeln und Organisationen, deren Ziel es ist, die menschliche Natur ändern zu wollen, um einen „Neuen Menschen“ zu kreieren.

Im Hinblick auf das Aggressionspotential dieser Netzwerke wird man sein individuelles freiheitliches Motto „Leben und Leben lassen“ nur dann durchhalten können, wenn es im Sinne des lateinischen Sprichworts gehandhabt wird: „Si vis pacem, para bellum“. In diesem Sprichwort wird aus heutiger Sicht auf die berühmten existenzsichernden neun Millimeter hingewiesen, die im Ernstfall jemandem zur Verfügung stehen oder nicht.

In adäquater Übersetzung bedeutet das Sprichwort: Wenn ihr in eurer Gemeinschaft nicht jeden, der bei euch leben will, verpflichtet, einen Beitrag zur Verteidigung eurer Freiheit zu leisten, werdet ihr mittelfristig der Vernichtung eures Clans, Stammes, Volkes oder Staates nicht entgehen können. Euer gemeinsamer Überlebenswille, eure freiwillig antrainierten Kampffähigkeiten entscheiden darüber, ob ihr eine Zukunft in Freiheit erleben werdet oder als Vasallen dahinvegetiert.

Wo und wie zeigt sich der Überlebenswille abendländisch geprägter Völker und wo und wie nicht?

 

Vom Überlebenswillen der Völker

Im alten England gab es eine Zeit, da war das Waffentragen für jeden gesunden Mann eine Pflicht. In dieser Zeit, 1181 und mehrmals erweitert bis 1252 , wußten jeder Mann und jede Frau, warum das so sein sollte (Quelle: Ron Siderius, Die letzte Verteidigungslinie, Seite 71, Lichtschlag Buchverlag). Waffen waren „gut“, nicht „böse“. Über evolutionär bewährte Verhaltensweisen wurde nicht diskutiert. Es war für jeden Einzelnen selbstverständlich, daß die Regeln der Natur nicht zu manipulieren waren. Wer es trotzdem versuchte, konnte höchstens für eine begrenzte Zeitspanne die mißglückten Ergebnisse vertuschen. An der Wirksamkeit der damals als selbstverständlich akzeptierten Naturregeln hat sich bis in die Gegenwart nichts geändert. Das erklärt auch, warum es in vielen Teilen Englands heute genau so aussieht, wie es aussieht. Die Natur bleibt unbestechlich.

Ein biologisch ausgezehrtes Volk läßt sich an vielen Phänomenen erkennen. Sei es Geburtenverweigerung, Ablehnung von Fremdenfurcht, Diskriminierung der Schutzmethode Generalverdacht, Fixierung auf Ergebnisgleichheit oder Leugnung naturgegebener Unterschiede – zusammenfließen sämtliche Aspekte in der Weigerung, sich den Ernstfall vorzustellen, geschweige denn, sich auf einen solchen vorzubereiten. Der Stolz auf flächendeckende Wehrunfähigkeit markiert jene Entwicklungsphase, von der aus eine Regeneration nicht mehr wahrscheinlich ist. Denjenigen, die noch über ausreichende mentale Substanz verfügen, eröffnen sich wegen ihrer geringen Zahl nur wenige Optionen. Die Entscheidung, sich zu sezessionieren, wird wahrscheinlich die familienfreundlichste sein.

Bei allen nicht vom Virus des Universalismus infizierten Gemeinschaften bildet die Vorbereitung auf den Ernstfall den Kern ihres Selbstverständnisses. Äußerlich drückt sich dieser Bewußtseinszustand darin aus, sich mittels Milizstrukturen zu organisieren und Wehrbereitschaft gegenüber jedem Fremden offen zu zeigen, unabhängig von den „offiziellen“ Sicherheitsdiensten.

Bei Milizen handelt es sich, grob gesagt, um organisierte bewaffnete Privatpersonen. Sie verbünden sich zu paramilitärischen Verbänden, teils unter Aufsicht und Führung einer Regierung, teils gegen die Regierung oder gegen einzelne Gliederungen eben dieser.

Regierungen, die sich der Erhaltung ihres Volkes verpflichtet fühlen, sehen in der flächendeckenden und klug organisierten Volksbewaffnung eine höchst effektive Maßnahme zur Abwehr äußerer Feinde. Kein stehendes Heer vermag soviel Entschlossenheit zu verkörpern. Gegenüber einem solcherart mental eingestelltem Volk muß früher oder später jeder Feind resignieren.

Allein die mentale Kraft, den Spielraum für eigene Entscheidungen mit Waffengewalt verteidigen zu wollen, verändert jedes Volk und stabilisiert dessen Volkspsyche. Einem bewaffnetem Volk seinen eigenen Auflösungsprozeß mittels generalstabsmäßig geplanter Massenmigration schmackhaft machen zu wollen, wird keiner Regierungskaste gelingen. Angesichts einer legalen Volks-Bewaffnung stieße jede noch so ausgefeilte Propaganda an ihre Grenzen.

Eine Regierungskaste, die sich an den Fleischtöpfen der Steuerzahler festgesaugt hat, bewertet das Milizwesen natürlich anders, allein aus egoistischen Motiven.

 

Wer? & Wie?

In dem westlichen Teil des eurasischen Kontinents mit seinen ausgefransten Küstenlinien, vielfältigen Landschaftsformen, seinen Hochsprachen und Kulturen und den drei die Mehrheit stellenden, deutlich zu unterscheidenden Ethnien – Romanen, Germanen und Slawen – kam es vor 1914 aus geopolitischer Interessenlage zu einer militärischen Krise mit anschließendem Krieg. Dieser Krieg entwickelte sich durch den Eintritt der USA in den bis dato innereuropäisch begrenzen Bürgerkrieg zu einer die politischen Strukturen bis heute bestimmenden Dauerkrise.

Höhepunkt der Krise und deren Festschreibung für rund fünf Jahrzehnte war die 1945 beginnende Vertreibung von circa zehn Millionen Deutschen einschließlich zahlreicher Mordorgien an den Besiegten. Die darauf folgende Aufteilung der damals geopolitisch relevanten Einflußzonen um zwei Zentren herum mit ihren ausgebauten Propagandaapparaten prägt die geopolitische Lage, unabhängig schwerwiegender Veränderungen, noch gegenwärtig.

1989 war die Existenz der Sowjetunion trotz einer tyrannischen Innenpolitik nicht weiter aufrecht zu erhalten. Gründe waren weniger die feindlichen Raketenbestände oder das systembedingte ökonomische Desaster, sondern die Nationalitätenfragen, hinter denen sich die anthropologisch begründete Sehnsucht nach dem Eigenen, einer auf Abstammung fußenden Gemeinschaft, als unbesiegbar erwies.

Für die weiterhin existierende USA hatte der Untergang des sowjetischen Imperiums ähnliche Folgen wie der Untergang Karthagos für Rom. Die Vernichtung des Hauptfeindes leitet die Abstiegsepoche unumkehrbar ein. Jede von den USA initiierte kriegerische Maßnahme führt seitdem zu einer innenpolitischen Schwächung, an deren Ende die Aufteilung der USA in ethnisch homogene Territorien stehen wird.

Der im Windschatten des sogenannten „Ost-West-Konflikts“ durchgezogene Aufstieg Rotchinas zusammen mit dem geopolitisch bisher noch unauffällig, aber kontinuierlich wachsenden Einfluß Indiens markieren den Beginn eines multipolaren Zeitalters.

Die Folgen für die europäischen Völker lassen sich in nuce beim Thema „Waffenrecht“ darstellen.

Westlich der ehemaligen Zonengrenze

Westlich der ehemaligen Zonengrenze versuchen die vom US-Imperium vassalenartig abhängigen Regierungen ihre existenzbedrohende Delegitimation durch die Verschärfung des Waffenrechts zu verschleiern. Ziel ist eine entwaffnete, wehrunfähige Zivilbevölkerung, zukünftig bewacht von kulturfremden Söldnerverbänden.

Deutschland als europäisches Kernland genießt aus guten Gründen die besondere Aufmerksamkeit von Ost und West. Denn noch immer existiert eine Minderheit im deutschen Volk, welche die Erinnerung an die freiheitliche Tradition bewaffneten Widerstands lebendig hält. Alle historischen Vorbilder, vom Befreiungskampf gegen Napoleon bis zurück zum römischen Alptraum, dem angeblich ins Imperium voll integrierten Arminius, weisen mindestens bei einer kleinen, aber stabilen Minderheit auf einen Volkscharakter hin, der alles andere als obrigkeitshörig oder untertänig zu bezeichnen ist.

Das Mißtrauen, besonders der westlichen Siegermächte, gründet auf Erfahrungen mit widerstandsbereiten kleinen Einheiten besiegter Völker. Historische Beispiele für den Freiheitswillen deutscher „Kleinverbände“ wie beispielsweise das Freikorps Lützow sind den Siegermächten Beweis genug, daß man bei Deutschen nie sicher sein kann ob ihres demonstrativen Vasallentums. Im Ausland läßt sich immer noch eine Ahnung davon erspüren, daß der germanisch unbeugsame Drang nach Unabhängigkeit trotz sämtlicher Propagandatricks wieder aufleben könnte.

Die Aufrechterhaltung des monopolaren Weltmachtanspruchs der USA benötigte stets ein folgsames Westeuropa als Brückenkopf auf der „Weltinsel“. Dieser Zustand der Abhängigkeit ließ sich bisher mit wenigen Mitteln aufrechterhalten, indem die mit „westlichen Werten“ indoktrinierten Völker und Bevölkerungen mehr oder weniger Waffen beschränkt sich als Nato-Zwangsmitglieder von der „Ostküste“ verwalten ließen. Im Falle des besiegten Deutschlands wurde dessen Volk sogar die totale Widerstandsunfähigkeit erfolgreich anerzogen. Das Imperium konnte sich entspannen. Denn wäre es je zu einem Verbrüderungseffekt der staatlich bewaffneten Sicherheitsorgane mit Teilen eines seine Souveränität einfordernden bewaffneten deutschen Volkes gekommen, wäre dem Imperium die Legitimität einer Steuerungsmöglichkeit zur Eindämmung des Widerstands entzogen.

Die milizorganisierte Schweiz als westeuropäische Ausnahme genießt den Status eines Exoten. Das Bekenntnis zum Freiheitswillen, zum Wohlstand durch persönliche Leistung und das Bejahen eigener Wehrbereitschaft erzeugt bei den Nachbarländern neidvolle Ablehnung. Vorläufig bleibt den US-dominierten Regierungen angrenzender Länder nur die Hoffnung, daß die Schweiz sich mittelfristig dem westlichen Auflösungsprozeß anpassen wird.

Östlich der ehemaligen Zonengrenze

Die Renationalisierung der ehemaligen sowjetischen Kolonien verlief schnell und kompromißlos. Östlich der ehemaligen Zonengrenze wuchsen selbstbewußte, radikal widerstandsbereite Nationalstaaten heran. Zwischen ihnen wird sich, solange überlieferte ethnische Grenzen respektiert werden, ein konfliktarmes Nachbarschaftsverhältnis einpendeln. Diese Nationen sind stolz auf ihr ausgeprägtes Bewußtsein für Souveränität und Freiheit. Aktuell stehen sie jedoch vor der Frage, inwieweit ihre neuen Bündnisse (z.B. Nato / EU) die eigene Souveränität untergraben könnten.

Die alten, gewachsenen Völker in ihren neu errichteten Nationalstaaten kennen den Zusammenhang von Bewaffnung und Selbstbehauptung. Daß ein freiheitliches Leben nicht mit Flitzbogen und Mistgabel zu erreichen ist, wurde in den Jahrzehnten der Okkupation in die Erbsubstanz dieser Bürger eingepflanzt.

Bei wem und auf welche Art und Weise äußert sich diese Erfahrung?

Drei Beispiele für die Bildung von Selbstverteidigungskräften oder Heimatschutzverbänden auf Basis einer legal bewaffneten Zivilbevölkerung: Ungarn – Polen – Tschechien.

 

Ungarn

Ungarn blickt auf die Entwicklung legal bewaffneter Bürgerwehren seit circa 25 Jahren zurück. Die Regierung unterstützt die Bürgerwehren sowohl in finanzieller Hinsicht als auch durch politische Würdigung des „gesamtgesellschaftlichen Nutzens“. Dieser liegt einerseits in einer Verbesserung der inneren Sicherheit, meßbar am Rückgang der Straftaten. Andererseits wird die allgemeine Verteidigungsfähigkeit in Zusammenarbeit mit Polizei und Armee positiv beeinflußt.

Eine weitere Verschärfung sicherheitspolitischer Maßnahmen erfolgte in 2017 durch die Ankündigung der Regierung, zahlreiche neue Schießstände zu errichten, welche direkt den staatlichen Schulen angegliedert werden sollen. Die Erziehung der Jugend in der Handhabung von Schußwaffen zu fördern ist deutlicher Ausdruck eines im Volk verbreiteten Freiheitswillen.

Fazit:
Die ungarische Regierung scheut keinen Konflikt mit den antinationalen, der Ideologie des Universalismus verfallenen Kräften und deren ausländischen Unterstützern. Ungarn gehört zu jenen Ländern, welche Milizstrukturen offiziell fördern und eine Strategie der Kooperation von Milizen und staatlichen Sicherheitsverbänden befolgen.

 

Polen

In Polen ist das Bewußtsein für den Zusammenhang von Freiheit und bewaffneter Zivilbevölkerung besonders stark ausgeprägt. Das hängt sowohl mit den historischen Erfahrungen als auch mit seiner geopolitischen Lage zusammen. Die zivile Waffenlobby verfügt über einen hohen Organisationsgrad durch die „Bürgerbewegung der Waffenfreunde“ (ROMB). Parallel mit den Forderungen nach legalem privaten Waffenbesitz erlangte auch der Wunsch nach Heimatverteidigung in Form paramilitärischer Verbände oder als Nationalgarde sehr früh öffentliche Aufmerksamkeit.

Der Aufbau einer paramilitärischen Milizorganisation erfolgte ab Sommer 2016 unter der Leitung des Verteidigungsministeriums. Zu dem Projekt einer breit aufgestellten waffenfähigen Bevölkerung gehörte auch die Etablierung der „Schul-Wehrertüchtigung“. So werden Schüler während ihres regulären Schulbesuches wöchentlich in der Handhabung von Waffen und weiteren militärischen Grundlagen ausgebildet.

Fazit:
Die polnische Regierung sieht in der zivilen Verteidigungsorganisation eine wichtige Säule der Landesverteidigung und organisiert deren Aufbau durch das Verteidigungsministerium. Veranlaßt wurde diese Entwicklung zunächst durch den Ruf nach einer Liberalisierung des Waffenrechts. Hinter diesem Ruf stand eine hervorragend organisierte Lobbyorganisation privater Waffenfreunde, die öffentlichkeitswirksam forderte, daß jeder unbescholtene Bürger in Polen eine Waffe erwerben und führen darf. Der Zusammenhang von privatem, legalem Waffenbesitz und dem Wunsch nach Souveränität und Freiheit, basierend auf einer Volksmiliz, äußert sich sowohl in der polnischen Innenpolitik als auch im metapolitischen, kulturellen Umfeld, dort besonders eindrucksvoll.

 

Tschechien

Tschechien gehört in Europa zu den Ländern mit den liberalsten Waffengesetzen. Der damalige Staatspräsident, der Innenminister und der private Interessenverband „Die tschechische Vereinigung zum Schutz des Waffenrechts“ (LEX) haben zwischen 2016 und 2018 in breiten Kreisen der Bevölkerung für eine hohe Akzeptanz des Rechts auf Selbstschutz mit Schußwaffen gesorgt. Politisches Ziel ist die Bewaffnung der Bevölkerung zum Schutz vor Terrorismus, Kriminalität und Angriffen aus dem Ausland. Konsequenterweise wird deshalb auch das verdeckte Führen von Kurzwaffen erlaubt.

Das Verteidigungsministerium selbst weist auf den Zusammenhang von ziviler Bewaffnung, Freiheit und der Stärkung der mentalen Bereitschaft hin, sich wehren zu wollen und auch zu können. Im Februar 2018 forderte die damalige Verteidigungsministerin Karla Šlechtová, Selbstverteidigungskurse in den Schulen einzuführen. Ihr ging es dabei nicht nur um das Erlernen wehrhafter Techniken, sondern auch um eine damit einhergehende Erziehung zu Patriotismus. Frau Šlechtová erwartete von den Kindern einen bewußten Lernprozeß dahingehend, persönlich zu erfahren, „was es bedeutet, Tscheche zu sein“. Daraus entstand aus Regierungssicht automatisch auch ein Vorteil für die Steigerung der Landessicherheit.

Fazit:
Die Themen „Waffenbesitz“, „verdecktes Führen“, „Aufbewahrung“ und „Trainingsmöglichkeiten“, so wie diese in Tschechien gehandhabt werden, erscheinen weitgehend als vorbildlich gegenüber deutschen Verhältnissen. In Teil III dieser Studie wird im Einzelnen darauf einzugehen sein.

 

Zwei Seiten einer Medaille

Die legale Bewaffnung des einzelnen Bürgers dient den folgenden Zielen:

a. Schutz des eigenen Körpers vor Kriminalität, vor Mord und Verletzung – Schutz der Familie – Schutz des Eigentums.

b. Einschränkung staatlicher Macht – Warnung an die Regierung, daß ab einem gewissen Punkt deren Handlungsmöglichkeiten durch privat bewaffnete Bürger geregelt werden können – Klarstellung und Festschreibung unveräußerlicher Rechte jedes Bürgers gegenüber jedem politischen System.

Eine Milizorganisation als organisatorische Zusammenführung einzelner bewaffneter Personen dient, unabhängig vom Erscheinungsbild und der Organisationsform einer Gemeinschaft – ob Stamm, Staat oder Konföderation –, ebenso folgenden Zielen:

a. Zivile Verstärkung des Schutzes vor Angriffen, Erpressungen, Ansprüchen oder Einflußnahmen von fremden Mächten, internationalen Organisationen, raumfremden religiösen oder kulturellen Gemeinschaften.

b. Ziviles Machtpotential gegen jeden Putschversuch einer Regierung oder deren Umfeld zur Abschaffung, Beeinträchtigung oder Verletzung von Souveränität, Identität, Meinungsfreiheit oder Widerstandsfähigkeit.

Die zuerst erfolgte private Bewaffnung des Einzelnen führt logischerweise zu der organisatorischen Zusammenfassung einzelner Bewaffneter in milizartigen Verbänden parallel zu den offiziellen, der Regierung unterstellten Diensten wie Militär, Polizei oder Geheimdiensten.

Unter dem Gesichtspunkt eines freiheitlichen Lebens ergänzen sich beide Formen: Legal bewaffnete Männer und Frauen einerseits, staatliche Sicherheitskräfte andererseits. Das private Führen von Waffen zusammen mit dem Bestehen milizartiger Verbände ermöglichen ein freiheitliches, friedfertiges und gerechtes Leben auf eigenem Grund, in eigener Identität, in eigener Kultur und ohne zerstörerische Einflüsse durch ausländische Interessen, Einmischungen oder sonstige Begehrlichkeiten, seien diese territorial oder pekuniär.

Diese beiden Seiten einer Medaille im politischen Alltag durchzusetzen, sollte das Ziel jeder freiheitsliebenden Gemeinschaft bilden. Je weiter die politischen Verhältnisse von diesem Ziel abweichen, desto konsequenter muß sich eine tatsächliche Opposition für die legale Bewaffnung des eigenen Volkes einsetzen.

 

Nachwort

Gleichgültig, mit welchen allgemeinen Vorstellungen und Bedeutungen des Freiheitsbegriffs argumentiert wird – gemeint ist auf jeden Fall immer ein konkret festgelegter und akzeptierter Rahmen für eigene, unabhängige Entscheidungen, verbunden mit Selbstverantwortung, Akzeptanz der Risiken und Klarheit über die Folgen eines möglichen Scheiterns.

Auf der nach beiden Seiten offenen Freiheitsskala – links = maximal mögliche Unfreiheit / rechts = maximal mögliche Freiheit – läßt sich der interpretatorische Spielraum des Freiheitsbegriffs und die Chancen seiner Realisierung so verschieben und einengen, wie es die aktuellen Machtverhältnisse erlauben. Bei dem notwendigerweise den freiheitlichen Spielraum begrenzenden Rahmen muß es sich nicht immer um Einschränkungen aufgrund politischer Strukturen und Prozesse handeln. Lebt jemand allein in einem weiten, dünnbesiedeltem Gebiet, sind Beschneidungen infolge sozialer Rücksichtnahmen selten, die Risiken für körperliche Unversehrtheit aber extrem hoch. Das Leben in einem Ballungsgebiet ist gepflastert mit Verboten, Richtlinien und behördlichen Vorgaben. Im Ausgleich dafür werden verschiedene Risiken mittels einer durchorganisierten Infrastruktur abgefedert.

Die Verknüpfung des Freiheitsbegriffs mit der Forderung nach legal bewaffneten Heimatschutzorganisationen ist direkt, logisch und natürlich und bildet das Fundament für eine realistische freiheitliche Praxis.

Freiheit, was auch immer darunter verstanden wird, fußt auf Voraussetzungen, ohne die eine Umsetzung freiheitlicher Forderungen im wirklichen Leben gar nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen müssen gepflegt und nahezu täglich auf ihre Funktion überprüft werden.

Zu den Voraussetzungen gehören u.a. Souveränität im klassischen Sinn (was auch die Abwesenheit fremder Truppen einschließt), vertragliche Bindungen ausschließlich nach eigener Interessenlage und legal bewaffnete Heimatschutzverbände zur Absicherung gegenüber Macht- und Lobbycliquen.

Plant ein Staat, mittelfristig einen anderen Staat zu okkupieren, so setzt der Aggressor genau bei der Zerstörung dieser Voraussetzungen an. Die ersten Maßnahmen zielen immer darauf ab, die legale Bewaffnung des zu erobernden Volkes zu beenden. Dies geschieht vornehmlich sowohl durch Propaganda mittels gekaufter Medien als auch durch taktische Positionierung von Kollaborateuren auf politisch wichtigen Entscheider-Positionen, begleitet von Bildungsverfall, Sprachverfälschung und historischer Entwurzelung. Ein wichtiges taktisches Zwischenziel ist dann erfolgreich erreicht, wenn die Mehrheit eines zu erobernden Volkes glaubt, Waffenlosigkeit bezüglich legaler Waffen verbessere die eigene Sicherheitslage.

Lebt ein mehrfach total erobertes Volk wie die Deutschen im Endstadium seiner Verteidigungsunwilligkeit, stellt die Forderung nach legal bewaffneten Milizen einen der letzten Versuche dar, die eigene Identität zu bewahren und das Überleben seiner Population zu ermöglichen.

Für den politisch informierten Bürger genießt das Thema „legale Waffen“ allein deswegen schon höchste Priorität, weil die Forderungen nach legalen Schußwaffen für Privatpersonen und nach Aufbau legal bewaffneter Heimatschutzverbände die Opposition von jeder Scheinopposition spalten.

RESPICE FINEM

Ende von Teil II

Dezember 2018

 

Sämtliche Rechte bei Centrum deutsche Außen- und Geopolitik

 

Teil III dieser Studie beschäftigt sich mit konkreten Verbesserungsvorschlägen der Ausbildungsmethoden und dem Abbau bzw. Rückbau unsinniger bis absurder Beschränkungen bei Erwerb und Führung einer Schußwaffe.