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Legaler Waffenbesitz für deutsche Staatsbürger – II

Über eigensichernde Arbeitsteilung und weitere Grundlagen organisierten Zusammenlebens

 

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Legaler Waffenbesitz für deutsche Staatsbürger

Teil II: Legale Schußwaffen – geschützte Freiheit und verteidigte Souveränität durch Heimatschutzverbände und Milizen

 

Dezember  2018

 

 

 

Gliederung:

Teil I        Legale Schußwaffen – Eigensicherung und
              Schutz des Umfelds bei Privatpersonen
Vorwort
Einleitung
Historischer Überblick
Legale Waffen in den Händen von Privatpersonen

 

Teil II       Legale Waffen – Heimatschutzverbände – Milizen

Einleitung
Vom Überlebenswillen der Völker
Wer? & Wie?
Zwei Seiten einer Medaille
Nachwort

 

Teil III       Legale Waffen – Forderungen
Änderungsvorschläge im Detail
Zeitplan / Stufenplan
Zusammenfassung in Form von
a. Parteiprogramm
b. Wahlprogramm
c. Regierungsprogramm

 

Teil II
Legale Schußwaffen – Heimatschutzverbände – Milizen

Einleitung

Die Grundidee eines freiheitlichen Lebens besteht im Wesentlichen in dem Wunsch, weitgehend über den Tag hinaus in Ruhe gelassen zu werden. Und wer selbst in Ruhe gelassen werden will, läßt mit Sicherheit andere in Ruhe. Beim Versuch jedoch, seine Vorstellungen von Ruhe und Unabhängigkeit auszuleben, schiebt sich schnell ein Hindernis in den Vordergrund. Dieses Hindernis entpuppt sich früher oder später als dauerhaftes Hauptproblem. Es äußert sich in der leidvollen Erfahrung, daß ein selbstbestimmtes Leben in der Regel nicht von einem selbst abhängt, sondern von Ansprüchen und Einflüssen aus dem direkten, bisweilen sogar entfernten Umfeld. Das grundsätzliche Dauerproblem existiert sowohl im Einzelfall, von Person zu Person als auch zwischen organisierten Gemeinschaften, seien es Clans, Stämme, Nationen oder Staaten.

Eine weitere, ebenso leidvolle Erfahrung macht jeder, der als Ausweichmanöver versucht, ein in Ruhe gelassenes, unabhängiges Leben durch Isolation auf einer Insel zu finden. Dort verlernt er im günstigsten Fall das Sprechen. Ansonsten übersteht er nicht einmal seine Blinddarmentzündung.

Unabhängigkeit im praktischen Leben läßt sich nur in jenen organisierten, arbeitsteiligen Gemeinschaften verwirklichen, die zweifelsfrei in der Lage sind, Einmischungen, Hegemonialansprüche oder sowohl offene als auch verdeckte kriegerische Aktionen abzuwehren.

Bei der Durchsetzung effektiver Schutzmaßnahmen gegen „Aggressoren“ kommt es weniger auf die Verfaßtheit von Staatsformen, Institutionen oder sonstigen hierarchischen Strukturen in Gemeinschaften an, sondern zunächst und ausschließlich auf den Willen der Mehrheit seiner Mitglieder, sich mit allen Mitteln gegen jeden Versuch einer Einmischung oder Unterdrückung wehren zu wollen.

Ausschließlich die Wehr- und Kampfbereitschaft einer gleichgesinnten Gemeinschaft entscheidet über den Spielraum eines freiheitlichen Lebens, niemals der Glaube an Vernunft, das Vertrauen auf Kultur oder die Hoffnung auf Veränderbarkeit der menschlichen Art.

Wer nicht in der Lage ist, sein Widerstandspotential dem gegnerischen Aggressionspotential anzugleichen, endet bestenfalls als Befehlsempfänger. Rücksichtnahmen, Regeln, Rechte existieren nur auf dem Papier und im Kopf des Verlierers. Geht es um die Durchsetzung des eigenen Überlebens in freiheitlichen Verhältnissen, zählt nur das Ergebnis, weder „bürgerlicher“ Stil noch „gutbürgerliche“ Skrupel. Wer auf Kompromisse mit dem Gegner hofft, wird spätestens kurz vor der eigenen Vernichtung feststellen müssen, daß Realitätsverweigerung sich nicht gelohnt hat.

Der Zustand des „in Ruhe gelassen werdens“ ist kein stabiler Normalzustand, sondern das Ergebnis großer Wachsamkeit und größter Konfliktbereitschaft. So wenig in der Natur sich ein physikalisches Vakuum bildet, so wenig kommt es zwischen politisch organisierten Gemeinschaften zu einem Machtvakuum. Entsteht in einem Territorium eine machtpolitische Leere, wird diese augenblicklich besetzt. Jedes, sogar ehrlich gemeintes Nachgeben steigert im politischen Aktionsfeld nur die verheißungsvolle Aussicht auf eine leichter zu erobernde Beute.

Die Gründe für solches Verhalten liegen in der menschlichen Natur: Beute machen – Macht ausüben – Größenwahn – absolute Macht erringen. Auf diese anthropologischen Gesetzmäßigkeiten kann sich zwar jede Gemeinschaft prophylaktisch einstellen. Doch kommt es noch übler, wenn versucht wird, hinter kulturpolitischen Forderungen verdeckt die natürlichen Grundlagen der Spezie Mensch zu manipulieren. Die gefährlichsten Feinde eines freiheitlichen Lebens finden sich in jenen Gesinnungszirkeln und Organisationen, deren Ziel es ist, die menschliche Natur ändern zu wollen, um einen „Neuen Menschen“ zu kreieren.

Im Hinblick auf das Aggressionspotential dieser Netzwerke wird man sein individuelles freiheitliches Motto „Leben und Leben lassen“ nur dann durchhalten können, wenn es im Sinne des lateinischen Sprichworts gehandhabt wird: „Si vis pacem, para bellum“. In diesem Sprichwort wird aus heutiger Sicht auf die berühmten existenzsichernden neun Millimeter hingewiesen, die im Ernstfall jemandem zur Verfügung stehen oder nicht.

In adäquater Übersetzung bedeutet das Sprichwort: Wenn ihr in eurer Gemeinschaft nicht jeden, der bei euch leben will, verpflichtet, einen Beitrag zur Verteidigung eurer Freiheit zu leisten, werdet ihr mittelfristig der Vernichtung eures Clans, Stammes, Volkes oder Staates nicht entgehen können. Euer gemeinsamer Überlebenswille, eure freiwillig antrainierten Kampffähigkeiten entscheiden darüber, ob ihr eine Zukunft in Freiheit erleben werdet oder als Vasallen dahinvegetiert.

Wo und wie zeigt sich der Überlebenswille abendländisch geprägter Völker und wo und wie nicht?

 

Vom Überlebenswillen der Völker

Im alten England gab es eine Zeit, da war das Waffentragen für jeden gesunden Mann eine Pflicht. In dieser Zeit, 1181 und mehrmals erweitert bis 1252 , wußten jeder Mann und jede Frau, warum das so sein sollte (Quelle: Ron Siderius, Die letzte Verteidigungslinie, Seite 71, Lichtschlag Buchverlag). Waffen waren „gut“, nicht „böse“. Über evolutionär bewährte Verhaltensweisen wurde nicht diskutiert. Es war für jeden Einzelnen selbstverständlich, daß die Regeln der Natur nicht zu manipulieren waren. Wer es trotzdem versuchte, konnte höchstens für eine begrenzte Zeitspanne die mißglückten Ergebnisse vertuschen. An der Wirksamkeit der damals als selbstverständlich akzeptierten Naturregeln hat sich bis in die Gegenwart nichts geändert. Das erklärt auch, warum es in vielen Teilen Englands heute genau so aussieht, wie es aussieht. Die Natur bleibt unbestechlich.

Ein biologisch ausgezehrtes Volk läßt sich an vielen Phänomenen erkennen. Sei es Geburtenverweigerung, Ablehnung von Fremdenfurcht, Diskriminierung der Schutzmethode Generalverdacht, Fixierung auf Ergebnisgleichheit oder Leugnung naturgegebener Unterschiede – zusammenfließen sämtliche Aspekte in der Weigerung, sich den Ernstfall vorzustellen, geschweige denn, sich auf einen solchen vorzubereiten. Der Stolz auf flächendeckende Wehrunfähigkeit markiert jene Entwicklungsphase, von der aus eine Regeneration nicht mehr wahrscheinlich ist. Denjenigen, die noch über ausreichende mentale Substanz verfügen, eröffnen sich wegen ihrer geringen Zahl nur wenige Optionen. Die Entscheidung, sich zu sezessionieren, wird wahrscheinlich die familienfreundlichste sein.

Bei allen nicht vom Virus des Universalismus infizierten Gemeinschaften bildet die Vorbereitung auf den Ernstfall den Kern ihres Selbstverständnisses. Äußerlich drückt sich dieser Bewußtseinszustand darin aus, sich mittels Milizstrukturen zu organisieren und Wehrbereitschaft gegenüber jedem Fremden offen zu zeigen, unabhängig von den „offiziellen“ Sicherheitsdiensten.

Bei Milizen handelt es sich, grob gesagt, um organisierte bewaffnete Privatpersonen. Sie verbünden sich zu paramilitärischen Verbänden, teils unter Aufsicht und Führung einer Regierung, teils gegen die Regierung oder gegen einzelne Gliederungen eben dieser.

Regierungen, die sich der Erhaltung ihres Volkes verpflichtet fühlen, sehen in der flächendeckenden und klug organisierten Volksbewaffnung eine höchst effektive Maßnahme zur Abwehr äußerer Feinde. Kein stehendes Heer vermag soviel Entschlossenheit zu verkörpern. Gegenüber einem solcherart mental eingestelltem Volk muß früher oder später jeder Feind resignieren.

Allein die mentale Kraft, den Spielraum für eigene Entscheidungen mit Waffengewalt verteidigen zu wollen, verändert jedes Volk und stabilisiert dessen Volkspsyche. Einem bewaffnetem Volk seinen eigenen Auflösungsprozeß mittels generalstabsmäßig geplanter Massenmigration schmackhaft machen zu wollen, wird keiner Regierungskaste gelingen. Angesichts einer legalen Volks-Bewaffnung stieße jede noch so ausgefeilte Propaganda an ihre Grenzen.

Eine Regierungskaste, die sich an den Fleischtöpfen der Steuerzahler festgesaugt hat, bewertet das Milizwesen natürlich anders, allein aus egoistischen Motiven.

 

Wer? & Wie?

In dem westlichen Teil des eurasischen Kontinents mit seinen ausgefransten Küstenlinien, vielfältigen Landschaftsformen, seinen Hochsprachen und Kulturen und den drei die Mehrheit stellenden, deutlich zu unterscheidenden Ethnien – Romanen, Germanen und Slawen – kam es vor 1914 aus geopolitischer Interessenlage zu einer militärischen Krise mit anschließendem Krieg. Dieser Krieg entwickelte sich durch den Eintritt der USA in den bis dato innereuropäisch begrenzen Bürgerkrieg zu einer die politischen Strukturen bis heute bestimmenden Dauerkrise.

Höhepunkt der Krise und deren Festschreibung für rund fünf Jahrzehnte war die 1945 beginnende Vertreibung von circa zehn Millionen Deutschen einschließlich zahlreicher Mordorgien an den Besiegten. Die darauf folgende Aufteilung der damals geopolitisch relevanten Einflußzonen um zwei Zentren herum mit ihren ausgebauten Propagandaapparaten prägt die geopolitische Lage, unabhängig schwerwiegender Veränderungen, noch gegenwärtig.

1989 war die Existenz der Sowjetunion trotz einer tyrannischen Innenpolitik nicht weiter aufrecht zu erhalten. Gründe waren weniger die feindlichen Raketenbestände oder das systembedingte ökonomische Desaster, sondern die Nationalitätenfragen, hinter denen sich die anthropologisch begründete Sehnsucht nach dem Eigenen, einer auf Abstammung fußenden Gemeinschaft, als unbesiegbar erwies.

Für die weiterhin existierende USA hatte der Untergang des sowjetischen Imperiums ähnliche Folgen wie der Untergang Karthagos für Rom. Die Vernichtung des Hauptfeindes leitet die Abstiegsepoche unumkehrbar ein. Jede von den USA initiierte kriegerische Maßnahme führt seitdem zu einer innenpolitischen Schwächung, an deren Ende die Aufteilung der USA in ethnisch homogene Territorien stehen wird.

Der im Windschatten des sogenannten „Ost-West-Konflikts“ durchgezogene Aufstieg Rotchinas zusammen mit dem geopolitisch bisher noch unauffällig, aber kontinuierlich wachsenden Einfluß Indiens markieren den Beginn eines multipolaren Zeitalters.

Die Folgen für die europäischen Völker lassen sich in nuce beim Thema „Waffenrecht“ darstellen.

Westlich der ehemaligen Zonengrenze

Westlich der ehemaligen Zonengrenze versuchen die vom US-Imperium vassalenartig abhängigen Regierungen ihre existenzbedrohende Delegitimation durch die Verschärfung des Waffenrechts zu verschleiern. Ziel ist eine entwaffnete, wehrunfähige Zivilbevölkerung, zukünftig bewacht von kulturfremden Söldnerverbänden.

Deutschland als europäisches Kernland genießt aus guten Gründen die besondere Aufmerksamkeit von Ost und West. Denn noch immer existiert eine Minderheit im deutschen Volk, welche die Erinnerung an die freiheitliche Tradition bewaffneten Widerstands lebendig hält. Alle historischen Vorbilder, vom Befreiungskampf gegen Napoleon bis zurück zum römischen Alptraum, dem angeblich ins Imperium voll integrierten Arminius, weisen mindestens bei einer kleinen, aber stabilen Minderheit auf einen Volkscharakter hin, der alles andere als obrigkeitshörig oder untertänig zu bezeichnen ist.

Das Mißtrauen, besonders der westlichen Siegermächte, gründet auf Erfahrungen mit widerstandsbereiten kleinen Einheiten besiegter Völker. Historische Beispiele für den Freiheitswillen deutscher „Kleinverbände“ wie beispielsweise das Freikorps Lützow sind den Siegermächten Beweis genug, daß man bei Deutschen nie sicher sein kann ob ihres demonstrativen Vasallentums. Im Ausland läßt sich immer noch eine Ahnung davon erspüren, daß der germanisch unbeugsame Drang nach Unabhängigkeit trotz sämtlicher Propagandatricks wieder aufleben könnte.

Die Aufrechterhaltung des monopolaren Weltmachtanspruchs der USA benötigte stets ein folgsames Westeuropa als Brückenkopf auf der „Weltinsel“. Dieser Zustand der Abhängigkeit ließ sich bisher mit wenigen Mitteln aufrechterhalten, indem die mit „westlichen Werten“ indoktrinierten Völker und Bevölkerungen mehr oder weniger Waffen beschränkt sich als Nato-Zwangsmitglieder von der „Ostküste“ verwalten ließen. Im Falle des besiegten Deutschlands wurde dessen Volk sogar die totale Widerstandsunfähigkeit erfolgreich anerzogen. Das Imperium konnte sich entspannen. Denn wäre es je zu einem Verbrüderungseffekt der staatlich bewaffneten Sicherheitsorgane mit Teilen eines seine Souveränität einfordernden bewaffneten deutschen Volkes gekommen, wäre dem Imperium die Legitimität einer Steuerungsmöglichkeit zur Eindämmung des Widerstands entzogen.

Die milizorganisierte Schweiz als westeuropäische Ausnahme genießt den Status eines Exoten. Das Bekenntnis zum Freiheitswillen, zum Wohlstand durch persönliche Leistung und das Bejahen eigener Wehrbereitschaft erzeugt bei den Nachbarländern neidvolle Ablehnung. Vorläufig bleibt den US-dominierten Regierungen angrenzender Länder nur die Hoffnung, daß die Schweiz sich mittelfristig dem westlichen Auflösungsprozeß anpassen wird.

Östlich der ehemaligen Zonengrenze

Die Renationalisierung der ehemaligen sowjetischen Kolonien verlief schnell und kompromißlos. Östlich der ehemaligen Zonengrenze wuchsen selbstbewußte, radikal widerstandsbereite Nationalstaaten heran. Zwischen ihnen wird sich, solange überlieferte ethnische Grenzen respektiert werden, ein konfliktarmes Nachbarschaftsverhältnis einpendeln. Diese Nationen sind stolz auf ihr ausgeprägtes Bewußtsein für Souveränität und Freiheit. Aktuell stehen sie jedoch vor der Frage, inwieweit ihre neuen Bündnisse (z.B. Nato / EU) die eigene Souveränität untergraben könnten.

Die alten, gewachsenen Völker in ihren neu errichteten Nationalstaaten kennen den Zusammenhang von Bewaffnung und Selbstbehauptung. Daß ein freiheitliches Leben nicht mit Flitzbogen und Mistgabel zu erreichen ist, wurde in den Jahrzehnten der Okkupation in die Erbsubstanz dieser Bürger eingepflanzt.

Bei wem und auf welche Art und Weise äußert sich diese Erfahrung?

Drei Beispiele für die Bildung von Selbstverteidigungskräften oder Heimatschutzverbänden auf Basis einer legal bewaffneten Zivilbevölkerung: Ungarn – Polen – Tschechien.

 

Ungarn

Ungarn blickt auf die Entwicklung legal bewaffneter Bürgerwehren seit circa 25 Jahren zurück. Die Regierung unterstützt die Bürgerwehren sowohl in finanzieller Hinsicht als auch durch politische Würdigung des „gesamtgesellschaftlichen Nutzens“. Dieser liegt einerseits in einer Verbesserung der inneren Sicherheit, meßbar am Rückgang der Straftaten. Andererseits wird die allgemeine Verteidigungsfähigkeit in Zusammenarbeit mit Polizei und Armee positiv beeinflußt.

Eine weitere Verschärfung sicherheitspolitischer Maßnahmen erfolgte in 2017 durch die Ankündigung der Regierung, zahlreiche neue Schießstände zu errichten, welche direkt den staatlichen Schulen angegliedert werden sollen. Die Erziehung der Jugend in der Handhabung von Schußwaffen zu fördern ist deutlicher Ausdruck eines im Volk verbreiteten Freiheitswillen.

Fazit:
Die ungarische Regierung scheut keinen Konflikt mit den antinationalen, der Ideologie des Universalismus verfallenen Kräften und deren ausländischen Unterstützern. Ungarn gehört zu jenen Ländern, welche Milizstrukturen offiziell fördern und eine Strategie der Kooperation von Milizen und staatlichen Sicherheitsverbänden befolgen.

 

Polen

In Polen ist das Bewußtsein für den Zusammenhang von Freiheit und bewaffneter Zivilbevölkerung besonders stark ausgeprägt. Das hängt sowohl mit den historischen Erfahrungen als auch mit seiner geopolitischen Lage zusammen. Die zivile Waffenlobby verfügt über einen hohen Organisationsgrad durch die „Bürgerbewegung der Waffenfreunde“ (ROMB). Parallel mit den Forderungen nach legalem privaten Waffenbesitz erlangte auch der Wunsch nach Heimatverteidigung in Form paramilitärischer Verbände oder als Nationalgarde sehr früh öffentliche Aufmerksamkeit.

Der Aufbau einer paramilitärischen Milizorganisation erfolgte ab Sommer 2016 unter der Leitung des Verteidigungsministeriums. Zu dem Projekt einer breit aufgestellten waffenfähigen Bevölkerung gehörte auch die Etablierung der „Schul-Wehrertüchtigung“. So werden Schüler während ihres regulären Schulbesuches wöchentlich in der Handhabung von Waffen und weiteren militärischen Grundlagen ausgebildet.

Fazit:
Die polnische Regierung sieht in der zivilen Verteidigungsorganisation eine wichtige Säule der Landesverteidigung und organisiert deren Aufbau durch das Verteidigungsministerium. Veranlaßt wurde diese Entwicklung zunächst durch den Ruf nach einer Liberalisierung des Waffenrechts. Hinter diesem Ruf stand eine hervorragend organisierte Lobbyorganisation privater Waffenfreunde, die öffentlichkeitswirksam forderte, daß jeder unbescholtene Bürger in Polen eine Waffe erwerben und führen darf. Der Zusammenhang von privatem, legalem Waffenbesitz und dem Wunsch nach Souveränität und Freiheit, basierend auf einer Volksmiliz, äußert sich sowohl in der polnischen Innenpolitik als auch im metapolitischen, kulturellen Umfeld, dort besonders eindrucksvoll.

 

Tschechien

Tschechien gehört in Europa zu den Ländern mit den liberalsten Waffengesetzen. Der damalige Staatspräsident, der Innenminister und der private Interessenverband „Die tschechische Vereinigung zum Schutz des Waffenrechts“ (LEX) haben zwischen 2016 und 2018 in breiten Kreisen der Bevölkerung für eine hohe Akzeptanz des Rechts auf Selbstschutz mit Schußwaffen gesorgt. Politisches Ziel ist die Bewaffnung der Bevölkerung zum Schutz vor Terrorismus, Kriminalität und Angriffen aus dem Ausland. Konsequenterweise wird deshalb auch das verdeckte Führen von Kurzwaffen erlaubt.

Das Verteidigungsministerium selbst weist auf den Zusammenhang von ziviler Bewaffnung, Freiheit und der Stärkung der mentalen Bereitschaft hin, sich wehren zu wollen und auch zu können. Im Februar 2018 forderte die damalige Verteidigungsministerin Karla Šlechtová, Selbstverteidigungskurse in den Schulen einzuführen. Ihr ging es dabei nicht nur um das Erlernen wehrhafter Techniken, sondern auch um eine damit einhergehende Erziehung zu Patriotismus. Frau Šlechtová erwartete von den Kindern einen bewußten Lernprozeß dahingehend, persönlich zu erfahren, „was es bedeutet, Tscheche zu sein“. Daraus entstand aus Regierungssicht automatisch auch ein Vorteil für die Steigerung der Landessicherheit.

Fazit:
Die Themen „Waffenbesitz“, „verdecktes Führen“, „Aufbewahrung“ und „Trainingsmöglichkeiten“, so wie diese in Tschechien gehandhabt werden, erscheinen weitgehend als vorbildlich gegenüber deutschen Verhältnissen. In Teil III dieser Studie wird im Einzelnen darauf einzugehen sein.

 

Zwei Seiten einer Medaille

Die legale Bewaffnung des einzelnen Bürgers dient den folgenden Zielen:

a. Schutz des eigenen Körpers vor Kriminalität, vor Mord und Verletzung – Schutz der Familie – Schutz des Eigentums.

b. Einschränkung staatlicher Macht – Warnung an die Regierung, daß ab einem gewissen Punkt deren Handlungsmöglichkeiten durch privat bewaffnete Bürger geregelt werden können – Klarstellung und Festschreibung unveräußerlicher Rechte jedes Bürgers gegenüber jedem politischen System.

Eine Milizorganisation als organisatorische Zusammenführung einzelner bewaffneter Personen dient, unabhängig vom Erscheinungsbild und der Organisationsform einer Gemeinschaft – ob Stamm, Staat oder Konföderation –, ebenso folgenden Zielen:

a. Zivile Verstärkung des Schutzes vor Angriffen, Erpressungen, Ansprüchen oder Einflußnahmen von fremden Mächten, internationalen Organisationen, raumfremden religiösen oder kulturellen Gemeinschaften.

b. Ziviles Machtpotential gegen jeden Putschversuch einer Regierung oder deren Umfeld zur Abschaffung, Beeinträchtigung oder Verletzung von Souveränität, Identität, Meinungsfreiheit oder Widerstandsfähigkeit.

Die zuerst erfolgte private Bewaffnung des Einzelnen führt logischerweise zu der organisatorischen Zusammenfassung einzelner Bewaffneter in milizartigen Verbänden parallel zu den offiziellen, der Regierung unterstellten Diensten wie Militär, Polizei oder Geheimdiensten.

Unter dem Gesichtspunkt eines freiheitlichen Lebens ergänzen sich beide Formen: Legal bewaffnete Männer und Frauen einerseits, staatliche Sicherheitskräfte andererseits. Das private Führen von Waffen zusammen mit dem Bestehen milizartiger Verbände ermöglichen ein freiheitliches, friedfertiges und gerechtes Leben auf eigenem Grund, in eigener Identität, in eigener Kultur und ohne zerstörerische Einflüsse durch ausländische Interessen, Einmischungen oder sonstige Begehrlichkeiten, seien diese territorial oder pekuniär.

Diese beiden Seiten einer Medaille im politischen Alltag durchzusetzen, sollte das Ziel jeder freiheitsliebenden Gemeinschaft bilden. Je weiter die politischen Verhältnisse von diesem Ziel abweichen, desto konsequenter muß sich eine tatsächliche Opposition für die legale Bewaffnung des eigenen Volkes einsetzen.

 

Nachwort

Gleichgültig, mit welchen allgemeinen Vorstellungen und Bedeutungen des Freiheitsbegriffs argumentiert wird – gemeint ist auf jeden Fall immer ein konkret festgelegter und akzeptierter Rahmen für eigene, unabhängige Entscheidungen, verbunden mit Selbstverantwortung, Akzeptanz der Risiken und Klarheit über die Folgen eines möglichen Scheiterns.

Auf der nach beiden Seiten offenen Freiheitsskala – links = maximal mögliche Unfreiheit / rechts = maximal mögliche Freiheit – läßt sich der interpretatorische Spielraum des Freiheitsbegriffs und die Chancen seiner Realisierung so verschieben und einengen, wie es die aktuellen Machtverhältnisse erlauben. Bei dem notwendigerweise den freiheitlichen Spielraum begrenzenden Rahmen muß es sich nicht immer um Einschränkungen aufgrund politischer Strukturen und Prozesse handeln. Lebt jemand allein in einem weiten, dünnbesiedeltem Gebiet, sind Beschneidungen infolge sozialer Rücksichtnahmen selten, die Risiken für körperliche Unversehrtheit aber extrem hoch. Das Leben in einem Ballungsgebiet ist gepflastert mit Verboten, Richtlinien und behördlichen Vorgaben. Im Ausgleich dafür werden verschiedene Risiken mittels einer durchorganisierten Infrastruktur abgefedert.

Die Verknüpfung des Freiheitsbegriffs mit der Forderung nach legal bewaffneten Heimatschutzorganisationen ist direkt, logisch und natürlich und bildet das Fundament für eine realistische freiheitliche Praxis.

Freiheit, was auch immer darunter verstanden wird, fußt auf Voraussetzungen, ohne die eine Umsetzung freiheitlicher Forderungen im wirklichen Leben gar nicht möglich ist. Diese Voraussetzungen müssen gepflegt und nahezu täglich auf ihre Funktion überprüft werden.

Zu den Voraussetzungen gehören u.a. Souveränität im klassischen Sinn (was auch die Abwesenheit fremder Truppen einschließt), vertragliche Bindungen ausschließlich nach eigener Interessenlage und legal bewaffnete Heimatschutzverbände zur Absicherung gegenüber Macht- und Lobbycliquen.

Plant ein Staat, mittelfristig einen anderen Staat zu okkupieren, so setzt der Aggressor genau bei der Zerstörung dieser Voraussetzungen an. Die ersten Maßnahmen zielen immer darauf ab, die legale Bewaffnung des zu erobernden Volkes zu beenden. Dies geschieht vornehmlich sowohl durch Propaganda mittels gekaufter Medien als auch durch taktische Positionierung von Kollaborateuren auf politisch wichtigen Entscheider-Positionen, begleitet von Bildungsverfall, Sprachverfälschung und historischer Entwurzelung. Ein wichtiges taktisches Zwischenziel ist dann erfolgreich erreicht, wenn die Mehrheit eines zu erobernden Volkes glaubt, Waffenlosigkeit bezüglich legaler Waffen verbessere die eigene Sicherheitslage.

Lebt ein mehrfach total erobertes Volk wie die Deutschen im Endstadium seiner Verteidigungsunwilligkeit, stellt die Forderung nach legal bewaffneten Milizen einen der letzten Versuche dar, die eigene Identität zu bewahren und das Überleben seiner Population zu ermöglichen.

Für den politisch informierten Bürger genießt das Thema „legale Waffen“ allein deswegen schon höchste Priorität, weil die Forderungen nach legalen Schußwaffen für Privatpersonen und nach Aufbau legal bewaffneter Heimatschutzverbände die Opposition von jeder Scheinopposition spalten.

RESPICE FINEM

Ende von Teil II

Dezember 2018

 

Sämtliche Rechte bei Centrum deutsche Außen- und Geopolitik

 

Teil III dieser Studie beschäftigt sich mit konkreten Verbesserungsvorschlägen der Ausbildungsmethoden und dem Abbau bzw. Rückbau unsinniger bis absurder Beschränkungen bei Erwerb und Führung einer Schußwaffe.

 

 

 

 

 

 

Legaler Waffenbesitz für deutsche Staatsbürger – I

Über legale und illegale Schußwaffen, Sicherheit und ein friedliches Leben in Freiheit

 

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Legaler Waffenbesitz für deutsche Staatsbürger

Teil I:   Legale Schußwaffen – Eigensicherung und Schutz  des Umfelds bei Privatpersonen

Dezember  2018

 

Gliederung:

Teil I        Legale Schußwaffen – Eigensicherung und
                Schutz des Umfelds bei Privatpersonen

Vorwort
Einleitung
Historischer Überblick
Legale Waffen in den Händen von Privatpersonen

 

Teil II       Legale Waffen – Heimatschutzverbände – Milizen
Einleitung
Vom Überlebenswillen der Völker
Wer & Wie
Zwei Seiten einer Medaille
Nachwort

 

Teil III       Legale Waffen – Forderungen
Änderungsvorschläge im Detail
Zeitplan / Stufenplan
Zusammenfassung in Form von
a. Parteiprogramm
b.
Wahlprogramm
c.
Regierungsprogramm

 

 

Teil I
Legale Schußwaffen – Eigensicherung und Schutz des Umfelds bei Privatpersonen

 

Vorwort

An wen richtet sich diese Studie und an wen nicht?

Vergleicht man den selbst-erlebten Alltag beispielsweise aus dem Jahr 1966 mit der politischen Entwicklung bis 2018, wird jeder ideologie-immune Zeitzeuge zu dem Schluß kommen müssen: Die Sicherheitslage hat sich auf eine Weise verschärft, die von allen klar denkenden Personen vorausgesehen werden konnte und auch wurde. Einzelne Persönlichkeiten wie Enoch Powell hatten es 1968 sogar öffentlich laut und deutlich ausgesprochen (Rivers of Blood).

Die militärische Definition des Begriffs „Bürgerkrieg“ lautet sinngemäß, daß ab einer gewissen Größenordnung von zusammenhängenden Flächen, auf denen die staatlichen Sicherheitskräfte die Kontrolle verloren haben, die Lage als Bürgerkrieg oder von bürgerkriegsartigen Unruhen bestimmt zu bewerten ist. Dabei ist es für eine realistische Lageanalyse unerheblich, in welchem Stadium sich die Auseinandersetzungen befinden, ob noch niedrigschwellig und lokal überschaubar mit Messern oder schon intensiv und weiträumig mit robustem Gerät.

Nimmt man in Deutschland die aufgegebenen und nicht mehr zu kontrollierenden Flächen und urbanen Großräume, die neudeutsch verniedlichend sich sprachlich als „No-Go-Areas“ tarnen, als ob es sich nur um ein Fußgängerproblem handelte, und berücksichtigt die Veränderungen beispielsweise bei einer Justiz, die sogenannte Meinungsverbrechen härter ahndet als tatsächlichen Mord und Totschlag oder mit den für deutsche Kinder demütigenden, bisweilen lebensgefährlichen Vorgängen auf Schulhöfen, so wird jedermann, offen oder heimlich, wenn auch innerlich widerstrebend, zugeben müssen, daß das Stadium des Vorbürgerkrieges vorüber ist.

Wer sich selbst oder seine Familie nicht wenigstens mental auf diese Lage vorbereitet hat, sollte sich beeilen es nachzuholen. Die nächsten zwanzig Jahre werden anders verlaufen als die Jahre nach 1918 oder 1945, in denen trotz härtester Bedingungen ein homogenes, nicht einmal durch Doppelpaßbesitzer destabilisiertes Volk als Schicksalsgemeinschaft zu überleben vermochte.

Diejenigen, die sich gegenwärtig aufgrund ihrer politischen, geschäftlichen oder finanziellen Positionen als unangreifbar betrachten, werden sich noch wundern. Glaubt dieses Milieu wirklich, ungeschoren davon zu kommen? Aufgrund welcher historischer Erfahrungen hofft diese Schicht darauf, unter den neuen Bestimmern das bisherige komfortable Leben fortführen zu können – der Unterhalt von Steuerzahlern finanziert, die Kinder auf Privatschulen, bei den berufspolitisierenden Funktionären oft auch noch Personenschützer im Garten, gepanzerte Pkws in der Garage?

Vertrauen diese Profiteure einer kulturmarxistischen Epoche, deren zyklische Phase sich dem Ende zuneigt, in ihrem Größenwahn darauf, daß sie auch in Zukunft ihren Status als „hartes Ziel“ beibehalten dürfen? Pochen diese Ignoranten darauf, daß das bisher so günstige Schicksal ihnen den Abstieg zu einem „Soft Target“, einer ungeschützten Person, ersparen müßte? Haben sie nie Shakespeare gelesen, dessen Werke in Fülle von Standardsituationen über nicht mehr zu kontrollierende Rachegelüste berichten?

Das klassische Beispiel aus dem Jahr 387 ante über die Vielfalt an Diskussionsmöglichkeiten besiegter, in Folge davon waffenloser Bürger war über zweitausend Jahren gültig. Der Verhandlungsspielraum wird auch in den nächsten zweitausend Jahren nicht größer werden. Damals beendete der neue Bestimmer mit der Waffe in der Hand jede weitere Verhandlung mit nur zwei Worten. An diese beiden Worte sollten sich alle Abstammungsdeutschen langsam gewöhnen: Vae victis.

Die vorliegende Studie übergeht sämtliche Einwände aller Waffengegner. Hier wird weder auf die sogenannten „amerikanischen Verhältnisse“ noch auf die üblichen lückenhaften bis gefälschten Statistiken und Dokumentationen über Schußwaffengebrauch eingegangen. Für den ehrlich interessierten Leser gibt es eine Fülle hochwertiger Fachbücher und Artikel – herausgehoben seien die Autoren Andreas Tögel (u.a. bei „eigentümlich frei“), Ron Siderius und das Netzwerk einer Katja Triebel (German Rifle Association) – in denen die inkompetenten bis hirnrissigen Vorwürfe der Waffengegner zerpflückt und widerlegt werden.

Wer angesichts der Faktenlage weiterhin in dem Wahn leben will, daß Waffen per se „mörderisch“und „böse“ seien, hat den Schuß immer noch nicht gehört. Dieser Personenkreis wird sich weder mental noch sonst auf irgendeine Art rational weiter entwickeln, selbst wenn vor dessen Augen die eigenen Nachkommen massakriert werden. Zu versuchen, diese Personen mittels Fakten anzusprechen, ist sinnlos. Laut Diagnose eines in alternativen Blogs bekannten Psychiaters (Dr. Lyle Rossiter) handelt es sich um den Zustand einer klinischen Geisteskrankheit, die weder durch Vernunft noch durch Schmerzen therapierbar ist. Solche Realitätsleugner sind zu vernachlässigen und ihrem gerechten Schicksal zu überlassen.

Diese Studie richtet sich ausschließlich an jene, die über ausreichend gesunden Menschenverstand und das Wissen verfügen, daß gegen einen „Bösen mit Waffe“ nur ein „Guter mit Waffe“ hilft.

Es gibt Buchtitel, die ganze Bibliotheken ersetzen. Spenglers „Untergang des Abendlandes“ gehört dazu wie Hayeks „Der Weg in die Knechtschaft“. Beim Thema „legaler Waffenbesitz“ hat der Autor John Richard Lott im Jahr 1998 jenen Buchtitel „erfunden“, der das gesamte Für und Wider zum Thema „legaler Waffenbesitz“ in vier Worten vollständig zusammenfaßt: „More Guns, Less Crime“. Diese Erkenntnis bildet die Grundlage der folgenden Ausführungen.

 

Einleitung

Dies ist keine juristische Studie. Der Notwehrparagraph wird nicht ein einziges Mal zitiert. Das Fundament dieser Studie bilden lediglich drei Gesichtspunkte:

1. Die anthropologischen Schutzmechanismen der menschlichen Natur.

2. Die historischen Erfahrungen aus Epochen, in denen Völker zugrunde gingen.

3. Die gegenwärtigen Alltagserlebnisse vieler Abstammungsdeutschen, sofern sie selbst noch nicht oder nicht mehr gehirngewaschen sind und ihre persönlichen Alltagserfahrungen realistisch einordnen können.

Auf dieser Grundlage sollen vorab folgende Fragen geklärt werden:

Warum wehren wir uns?

Wer kommt als Beschützer in Frage?

Wer will Schutz verhindern?

Warum wehren wir uns gegen einen Angriff auf unseren Körper und unser Leben?

Es existieren zahlreiche Erklärungsansätze, die sich mit dieser Frage beschäftigen. Sie alle liefern auf vielfältige Weise die Legitimation für Selbstverteidigung, um sich und seine Nächsten in gefährlichen Situationen schützen zu dürfen – vom großen Komplex des Naturrechts über Rechtsphilosophie, einzelnen Gesetzestexten bis zu religiösen Forderungen, wie sie beispielsweise im sechsten Gebot der Christen zum Ausdruck kommen. Dieses sechste Gebot lautet korrekt übersetzt: „Du sollst nicht morden“. Das impliziert: „Du sollst dich auch nicht ermorden lassen. Ergreife sofort und zielgerichtet angemessene Gegenwehr.

In dieser Studie wählen wir einen reduzierten, mehr „rustikalen“ Ansatz. Wir wehren uns, kurz gesagt, aus vier Gründen:

1. Wir sind Säugetiere und werden, sofern geistig gesund, von einem Überlebenstrieb gesteuert.

2. Wir wissen, daß unsere körperliche Unversehrtheit, also unsere individuelle Sicherheitslage, wichtiger ist als Essen und Trinken. Unsere leibliche Unversehrtheit steht in der Prioritätenliste des Überlebens an erster Stelle. Denn was nützt uns eine Quelle, wenn wir auf dem Weg dorthin erschlagen werden?

3. Wir fürchten körperliche Schmerzen und versuchen konsequent, mit allen Mitteln diese zu vermeiden.

4. Wir haben ein naturgegebenes Gefühl für Unrecht. Daher lassen wir uns nicht ohne Gegenwehr das gefallen, was wir selbst anderen nicht antun. Logischerweise wollen wir es von den anderen auch nicht angetan haben.

Auch dem Kriminellen sind diese vier Gründe bekannt. Denn der Kriminelle läßt sich wie jedermann weder gern überfallen noch seines Eigentums von anderen Kriminellen berauben.Trotzdem hält er sich nicht an die allgemein gültigen Regeln des Zusammenlebens. Als Rechtfertigung für sein kriminelles Handeln genügt dem Täter, stark zusammengefaßt, nur ein einziges Argument: Der Kriminelle denkt, er könne es sich, ohne Schaden zu nehmen, erlauben. Deshalb macht er es dann auch.

Wer kommt als Beschützer in Frage?

Der Staat beansprucht das Gewaltmonopol. Dieses bezieht sich auf die Durchsetzung des Rechts, auf sonst nichts. Der Staat beansprucht kein Schutzmonopol, da dieser Anspruch, für jeden einsehbar, nicht einzulösen wäre. Die Polizei funktioniert als das Ermittlungspersonal der Staatsanwaltschaft. Die Polizei sorgt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht für den direkten individuellen Schutz, außer bei zufälliger Anwesenheit am Schauplatz eines Verbrechens.

Mord, Totschlag, Körperverletzung oder Vergewaltigungen sind keine Distanzverbrechen wie zum Beispiel „moral bombing“ gegen eine ungeschützte Zivilbevölkerung. Es bedarf einer tatnotwendigen Nähe zum Opfer. Für diese Nähe legen wir in dieser Studie aus Gründen der Klarheit exemplarisch eine idealtypische Entfernung von rund 10 Metern fest. In diesem Umkreis von 10 Metern müßte der Staat bei Anspruch des Schutzmonopols neben jeden Bürger einen Polizisten vorhalten, um Sicherheit und Schutz herzustellen – 50 Millionen Bürger und 50 Millionen Polizisten. Das ist selbstverständlich Unsinn. Kein Staat kann ehrlicherweise ein Schutzmonopol beanspruchen.

Bei diesem Szenarium spielt die Frage der gegenwärtigen Polizeidichte keine Rolle, selbst wenn der Personalbestand der Polizei plötzlich verhundertfacht würde. Innerhalb der kritischen 10 Meter bleibt der Bürger ohne staatlichen Schutz. Es geht überhaupt nicht anders.

Die Sicherheitslage für die Bürger wird aber dann extrem kritisch, wenn der Staat ein Monopol auf den Besitz von Schußwaffen und auf die Verteidigung mit Schußwaffen beansprucht. Damit wird das Thema existenziell.

Im Umkreis von ca. 10 Metern ist Flucht selten möglich. Der „Kampf-Flucht-Reflex“ wird durch das Verhalten des Täters und dessen direkte Nähe auf „Kampf“ gelenkt. Es kommt zu einem Zusammentreffen von Täter und Opfer – eigentlich immer ohne das Beisein von Polizei.

In diesen Sekunden, in denen es um Leben oder Tod geht, ist jede Person allein. Jetzt gibt es nur noch eine einzige Möglichkeit. Das Opfer muß sich selbst beschützen. Als realistische Schutzmaßnahme eignet sich ausschließlich, wie in der Fachliteratur belegt oder durch gesunden Menschenverstand erklärbar, eine Schußwaffe. Diese entscheidenden Sekunden sind der alleinige Ausgangspunkt aller Planungen für den Schutz des Lebens, für körperliche Unversehrtheit und darüber hinaus für die persönliche Freiheit jeden Bürgers.

Die mit zeitlicher Verzögerung eintreffenden staatlichen Sicherheitskräfte können, falls politisch nichts dagegen spricht, nur noch die Tat dokumentieren – ein schwacher, bürokratischer Trost für die Hinterbliebenen, ein die Gleichgültigkeit nicht störender Vorgang für diejenigen, die sich mit steuerfinanzierten Personenschützern umgeben dürfen. Daß deren Personenschützer scharfe Schußwaffen und keine Schreckschuß-Spielgeräte mit sich führen, bedarf keiner Erklärung.

Zusammenfassung:

Im Ernstfall reduziert sich jede taktische Überlegung auf zwei Fragen: Will ich am Leben bleiben? Bin ich gegenwärtig in der Lage, mich angemessen mit einer Schußwaffe wehren zu können?
In Kurzform: Respice finem.

Wer will Schutz verhindern?

Es kommt in der Geschichte immer wieder zu Phasen, in denen eine Regierung ihren Kontrollverlust durch das eigene bewaffnete Volk zu fürchten hat. Um die Nichtrealisierbarkeit eines Schutzmonopols zu verschleiern, aber den eigenen Machterhalt auf Basis rationaler Planung abzusichern, gibt es für eine solche Regierung nur eine einzige taktische Lösung: Die Regierung muß das Monopol beanspruchen, den Besitz von Schußwaffen zu erlauben

Zur Rechtfertigung gegenüber dem unbewaffneten Volk werden zwei Argumentationsmuster auf den sinnvollerweise eingebundenen Medienmarkt geworfen: Die Beschränkung des privaten Waffenbesitzes geschieht im „Interesse der öffentlichen Sicherheit“ und sie dient dem „Schutz der Rechtsordnung“.

Die ideologische These, Schußwaffen in privaten Händen erhöhten die Gefahr für die Allgemeinheit, wird von keinem Kenner geglaubt, weder von Politikern noch von legalen Waffenbesitzern oder den illegal bewaffneten Kriminellen. Sie alle wissen ganz genau, daß es nicht um legale Waffen und um den Schutz der Bevölkerung geht, sondern um Macht, Kontrolle und Schutz der Macht vor Anfechtung und Widerstand. Dafür ist das Establishment bereit, Verluste und Opfer des eigenen Volks hinzunehmen.

Auch die Propagandalüge, es gäbe einen Zusammenhang zwischen Waffendichte und Kriminalität, hat keine Chance, bei den drei genannten, mit Schußwaffen vertrauten Milieus, auf Akzeptanz zu stoßen. Denn diese drei Spezies wissen genau, wie es richtigerweise heißen müßte, nämlich folgendermaßen: Es besteht zweifelsfrei ein Zusammenhang zwischen legaler Waffendichte und der Opferzahl durch illegal bewaffnete Kriminelle.

Erfahrungsgemäß fällt bei der Masse, besonders den urban degenerierten Bevölkerungsteilen, jede Propaganda zum Nachteil der eigenen lebenswichtigen Interessen auf fruchtbaren Boden. Die Mehrheit der Wahlberechtigten erkennt keine Notwendigkeit, für die im Ernstfall eigene Verteidigungsfähigkeit vorzusorgen. Das Endstadium der Verhausschweinung ist dann eingetreten, wenn die flächendeckende Entwaffnung unbescholtener Bürger als Sicherheitsgewinn gepriesen wird.

Der rational und ökonomisch vorgehende Kriminelle muß aus Gründen seiner Eigensicherung größtes Interesse daran haben, während seines „Arbeitsvorgangs“ nicht mit einem mittels einer Schußwaffe abgesicherten Opfers konfrontiert zu werden. Das Credo aller Verbrecher lautet folgerichtig: Gute Regierung, schaffe eine, schaffe hunderte waffenfreie Zonen. Der wichtigste Verbündete des Verbrechers ist immer jener Staat, der ein Monopol auf Schußwaffenbesitz beansprucht.

Ziel aller weltweiten Waffengesetze ist es, daß die Völker über so wenig legale Waffen wie möglich verfügen. Deshalb steckt in jedem Kriminellen interessenbedingt ein überzeugter Etatist, der sich seiner Regierung aus existentiellen Motiven verpflichtet fühlt. Denn dieser Regierung ist es zu verdanken, daß nicht der Täter, sondern sein Opfer ins Leichenschauhaus gekarrt wird.

Fazit 1:

Die Verteidigungsfähigkeit aller Bürger des eigenen Volkes wird geopfert, um Kritik an Machtstrukturen unter Kontrolle halten zu können. Von der Entwaffnung der Regierten hängt die weitere, ungestörte Ausübung der Macht ab, ohne daß der davon profitierende Personenkreis sein eigenes Blutvergießen riskiert. Dieser Personenkreis setzt sich mehrheitlich zusammen aus Politikern und Kriminellen. Besonders dann, wenn Deutungshoheiten schwinden und Zweifel an der Legitimation des Herrschaftsapparates sich vermehrt Ausdruck verschaffen, ist die Entwaffnung des Volkes auf dem Weg schärferer Waffengesetze aus Sicht der Machterhaltung sinnvoll. Die Entwaffnung unbescholtener, zuverlässiger Bürger bildet dabei folgerichtig den ersten, unauffälligen Schritt in eine Diktatur.

Fazit 2:

Je tiefer sich ein Volk in der zyklischen Phase seines Untergangs bewegt, desto größer wird die Zahl der freiwilligen Befürworter eines staatlichen Monopols für die Erlaubnis von Schußwaffen. Da staatlicher individueller Schutz nicht funktionieren kann, muß die Staatspropaganda die Opfer als zufallsbedingte Einzelfälle denunzieren. Der irrwitzige Glaube aller Gegner legaler Waffen an eine durch Einschränkung legaler Waffen stabilisierte Sicherheitslage ist durch keine Opferstatistik zu erschüttern.

 

Historischer Überblick:

Wir beginnen mit einer kurzen, historischen Zusammenfassung der Geschichte legalen Waffenbesitzes auf deutschsprachigem Boden im Jahr 1848. In diesem Jahr eskalierten die Konflikte zwischen Adel und bürgerlichen Reformkräften, weil diese den feudalen Machtanspruch vehement in Frage stellten. Die Frage des bewaffneten, revolutionären Kampfes gegen die Befürworter und Nutznießer der Restauration wurde für kurze Zeit zum entscheidenden Thema, bis es sich aufgrund des Sieges der bewaffneten Gegenrevolutionäre über die kaum bewaffneten 48-Revolutionäre von selbst erledigt hatte. Es war eine Lehre für diejenigen, die geglaubt hatten, daß man beliebig lang über Vor- und Nachteile einer Bewaffnung diskutieren dürfe. Eine waffenlose Opposition hat noch nie den Zeitplan eines Machtwechsels bestimmt.

Wichtig aus Sicht dieser Studie sind beispielsweise die Forderungen aus Dresden vom 26. Juli 1848: „Jeder Preuße ist nach dem vollendeten 20. Jahre berechtigt, Waffen zu tragen. Die Ausnahmefälle bestimmt das Gesetz.“ (Zitiert nach: Ron Siderius, Die letzte Verteidigungslinie, Seite 81, Lichtschlag Buchverlag). Der Zusammenhang zwischen dem Recht, sich zu bewaffnen, und der Art und Weise, wie sich ein Volk politisch, kulturell und ökonomisch organisiert, stand damals allen Beteiligten klar vor Augen – im Gegensatz zu heute.

Die nächste, aus Sicht legalen Waffenbesitzes wichtige Epoche war das deutsche Kaiserreich 1871 – 1918. Es handelt sich um jene Epoche, deren Besonderheit der Ökonom Bruno Bandulet, wenn auch in anderem Zusammenhang, in einem seiner Buchtitel in folgenden Worten zusammenfaßt: „Als Deutschland Großmacht war.“

Das Kaiserreich kannte keine speziellen Waffengesetze, sondern organisierte lediglich mit Vorschriften den Erwerb und das Führen von Schußwaffen oder deren Verbote. Aus heutiger Sicht waren es extrem freiheitliche Zustände, die nur mit den gegenwärtigen Verhältnissen in den liberalsten Bundesstaaten der USA, beispielsweise mit Alaska, vergleichbar sind.

Trotz dieser „amerikanischen Verhältnisse“ sind aus der kaiserlichen Epoche keine besonderen Vorkommnisse bekannt, die eine Kritik an der „Gesetzeslosigkeit“ des damaligen Waffenbesitzes erlauben dürften. Die Erfahrungen aus diesem Abschnitt deutscher Geschichte lassen sich in dem Urteil zusammenfassen: Es war eine für Wohlstand, Meinungsvielfalt, Rechtsprechung und den Alltag des Volkes in Ruhe lassende „sichere“, von zahlreichen individuellen Freiheiten geprägte Epoche. Ein Ziel dieser Studie ist es, die Aufmerksamkeit dahin zu lenken, die Erfolge dieser Epoche als Anknüpfungspunkt zu entdecken.

Der bis heute bestimmende Einschnitt in das Recht, Waffen zu erwerben und zu führen, ereignete sich als Folge der Niederlage im I. Weltkrieg mit dem Abschluß der Pariser Vor-Ort-Verträge (1919 – Versailler Vertrag). Im Falle Deutschlands war klar, daß Waffen in deutschen Händen die uneingeschränkte Machtausübung der Sieger gefährden könnten. Aber auch in anderen europäischen Staaten, sogar bei den Siegermächten selbst, wurden in den folgenden Jahren strenge Waffengesetze eingeführt, welche dem jeweiligen Staat die Kontrolle über legalen privaten Waffenbesitz erlaubten.

Dies alles ereignete sich noch vor den politischen Veränderungen von 1933. Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß beinahe sämtliche heutigen Waffengesetze in Europa sich auf einen kurzen Zeitabschnitt nach dem Ende des ersten Weltkrieges zurückführen lassen.

Der nächste Entwicklungsabschnitt mit Bezug zum Waffenrecht war die Zeit nach der Gründung der Bundesrepublik bis zu der weiteren Verschärfung der Waffengesetze im Jahr 1972. Aus heutiger Sicht ist dieser Zeitabschnitt als halbwegs noch liberal und eingeschränkt vernünftig zu bezeichnen. Es existierten zwar zahlreiche Restriktionen, es fehlten aber die vielen heutigen schikanösen Einschränkungen, beispielsweise bei Aufbewahrung, Munitionserwerb, Anzahl der erlaubten Kurzwaffen oder Transport.

Der Zustand der heutigen Verhältnisse geht auf die Verschärfung des Waffenrechts in 1972 zurück. Als Vorwand diente der Terrorismus der RAF und verwandter Banden. Inwieweit verdeckte Operationen staatlicher Dienste diesen Vorwand mitgestalteten, gilt bis heute als ungeklärt. Die ermittlungstechnisch zielführende Frage „cui bono“ weist auf Verstrickungen hin, wie sie auch bei ähnlichen Vorgängen in anderen Ländern nachweislich existieren.

Als eine historische Gesetzmäßigkeit läßt sich folgendes Schema erkennen: Überall, wo es bei der Machtausübung „rumpelte“, wo einer herrschenden Kaste die Legitimation abgesprochen wurde, reduzierte die Regierung als erstes den privaten Waffenbesitz. Es handelte sich dabei um eine schnelle, geistesgegenwärtige taktische Reaktion als vorbeugende Schutzmaßnahme für den weiteren ungestörten Machterhalt. Dem Volk wurde lediglich erklärt, schärfere Waffengesetze dienten der Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung. Das Volk hat es mehrheitlich immer wieder geglaubt.

Aus Sicht derjenigen, die an den Schalthebeln der Macht sitzen und dort sitzen bleiben wollen oder müssen – weil berufslos -, genießt das Thema Waffenrecht höchste Priorität. Unabhängig von Staatsform, Wirtschaftsmodell oder kultureller Entwicklungsphase werden von jeder politischen Führung bei den ersten Anzeichen einer oppositionellen Bedrohung immer und sofort einschneidende Maßnahmen beim Waffenrecht ergriffen.

Eine Opposition, welche diese Priorität nicht erkennt oder aus taktischem Interesse leugnet, wird behaupten, daß alle Fragen des Waffenrechts auf später verschoben werden müßten. Ihre Funktionäre werden argumentieren, daß das Thema in der Bevölkerung keine oder nur eine negative Resonanz findet. Die Funktionärsschicht der Opposition wird ihrer Basis suggerieren zu glauben, daß durch Verschweigen der Wahrheit eine seit Jahrzehnten indoktrinierte Wählermasse schnell und bequem in das Lager der Opposition wechseln könnte. Diese falschen Akzeptanzerwartungen lassen jede Oppositionsbewegung früher oder später zu einer Scheinopposition mutieren.

Das Waffenrecht entscheidet maßgeblich über die weitere Entwicklung metapolitischer Strömungen. Alle wichtigen Politikfelder finden ihre Begrenzung von vorneherein in der Handhabung der Frage, wer legal Schußwaffen erwerben und führen darf.

 

Legale Waffen in den Händen von Privatpersonen

In der BRD ist momentan der legale Waffenbesitz praktisch nur für zwei Gruppen bei Privatpersonen möglich: Sportschützen und Jäger, denen beide ein sogenanntes Bedürfnis zugestanden wird. Beide Gruppen müssen über persönliche Voraussetzungen, Fachwissen und praktische Erfahrungen im Umgang mit Schußwaffen verfügen. Am Ende der Ausbildung stehen die Jagdschein- oder Sachkundeprüfung.

Die Qualität dieser Ausbildung gibt die Garantie, daß, wie sich seit Jahrzehnten gezeigt hat, der Mißbrauch mit legalen Waffen im Promille-Bereich liegt. Diese Ausbildungsvorschriften sind mehrheitlich auch bei einem zukünftigen liberalen Waffenrecht für jedermann beizubehalten, soweit dieser an einem legalen Waffenbesitz interessiert ist und auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese Ausbildungsvorschriften lassen sich allerdings noch in vieler Hinsicht verbessern, wie in Teil III dieser Studie dargelegt wird.

Der Ausbildungsstand der privaten Waffenbesitzer stellt kein Risiko dar. Die Probleme einer Legalisierung liegen nicht bei den Bürgern. Kern des deutschen Waffengesetzes ist der Anspruch des Staates auf das Recht, ein Monopol bei der Beantwortung von drei speziellen Fragen zu besitzen und dieses Monopol mit Gewalt durchzusetzen.

Die drei speziellen Fragen lauten:

Monopol 1: Wer darf darüber entscheiden, was ein Bedürfnis ist?

Monopol 2: Wer darf darüber entscheiden, daß ein Bedürfnis vorliegen muß?

Monopol 3: Wer darf darüber entscheiden, wem gegebenenfalls der Anspruch auf ein Bedürfnis zu erlauben ist?

Die Antwort lautet jedesmal: Nur der Staat als Einziger darf darüber entscheiden. Damit fällt automatisch auch die Entscheidung, ob ein Bürger sich realitäts-angemessen verteidigen kann.

Diese gesetzgeberischen Entscheidungsmonopole führen in der Praxis zu einem praktischen Verbot von angemessener Notwehr im Alltagsleben. Naturrechtler bestreiten, daß ein Staat überhaupt die Macht beanspruchen darf, das Recht auf realistische Selbstverteidigungsmöglichkeiten zu gestatten oder zu verbieten. Die Praktiker unter den Kritikern der gegenwärtigen deutschen Waffengesetze bieten als Kompromiß an, daß, wenn man – vorübergehend – bei dem Begriff „Bedürfnis“ bleiben möchte, ein Bedürfnis, sich mit einer Waffe zu schützen, permanent für jeden deutschen Bürger vorliegt.

Ein ebenso nicht justiziabel zu definierender Begriff ist die Vokabel „Zuverlässigkeit“. Die beiden Begriffe „Bedürfnis“ und „Zuverlässigkeit“ beinhalten einen weiten Spielraum an Interpretationsmöglichkeiten. Es handelt sich um typische Kampfbegriffe zum Nutzen derjenigen, die am Hebel der Macht sitzen. Mit der mißbräuchlichen Handhabung unscharfer Begriffe an Stelle von rechtseindeutigen Bestimmungen lassen sich ganze Völker entwaffnen und infolge Wehrlosigkeit tyrannisieren.

Fügt man noch zwei weitere unscharfe Begriffe hinzu, kann sich jede politische Organisation, Regierungsclique oder jedes Parteienkartell mit dem taktischen Einsatz dieser vier Kampfbegriffe an der Macht halten, ohne daß die Gefahr droht, von einer bewaffneten Bevölkerung zur Rechenschaft gezogen zu werden. Diese vier Kampfbegriffe lauten: Bedürfnis – Zuverlässigkeit – Sicherheit – Rechtsordnung.

Aber auch diejenigen, die als Kaderorganisation an die Macht kommen wollen, werden sich ebenso konsequent auf die Propagandawirkung dieser vier taktischen Kampfbegriffe stützen müssen.

Das klassische Beispiel für eine solche Vorgehensweise bildet die Oktoberrevolution von 1917 in Rußland. Wie gelang es einer Minderheit, nämlich circa zehntausend bewaffneten Sozialisten, die Macht über die Großstadt Moskau zu übernehmen? In Moskau lebten laut Quelle Stanislav Mischin „über 30.000 Offiziere … und zehntausende von Privatpersonen, die alle legal bewaffnet waren“.

Unter dem Regiment des Zaren gab es, wie im Deutschen Kaiserreich, kaum Restriktionen bezüglich der Bewaffnung von Privatpersonen. Die Roten, die Sozialisten, mußten angesichts der Ungleichheit – sie selbst eine kleine bewaffnete Minderheit, auf der anderen Seite eine bewaffnete Bevölkerungsmehrheit – zu einer List greifen, die auch heutzutage in fast jedem instabilen Land noch greifen könnte. Sie versprachen den Weißen, der nicht-sozialistischen Bevölkerungsmehrheit, diese in Ruhe zu lassen, wenn deren bewaffneter Teil bereit wäre, seine Waffen im Interesse der Rechtsordnung registrieren zu lassen. Viele vertrauten diesem Angebot und kamen zum Registrieren. Nach der Registrierung wurden sie erschossen, einer nach dem anderen. Die übrig gebliebenen Bewaffneten auf Seiten der Weißen waren nicht mehr in der Lage, im Kampf gegen die Sozialisten zu bestehen. So wurde Moskau übernommen.

Fälschlicher Weise wird im deutschen Sprachraum die Übernahme des Zarenreiches durch Sozialisten als eine kurze Episode im Oktober 1917 wahrgenommen. In Wirklichkeit kam es zu einem mehrjährigen brutalen Bürgerkrieg mit über 12 Millionen Toten. Die traditionell gut bewaffnete russische Zivilbevölkerung spielte neben zahlreichen militärischen und milizartigen Verbänden eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Roten. Die Sozialisten standen in diesem Bürgerkrieg mehr als einmal an dem Rand einer Niederlage. Russen wie Stanislav Mischin führen den späten Sieg der Roten im Wesentlichen darauf zurück, daß die Unterstützung aus Finanzkreisen der USA den Ausschlag für den Sieg der Sozialisten gegeben hätte.

Die Einnahme von Moskau zeigt, daß eine bewaffnete Zivilbevölkerung zu mehr in der Lage sein könnte, als nur den individuellen Schutz vor kriminellen Tätern zu gewährleisten. Das setzt allerdings voraus, daß die Gefahrenlage richtig analysiert wird.

Sobald eine Regierung oder Revolutionäre, die gerade die Macht erobert haben, sich von oppositionellen Kräften in Frage gestellt sehen, ist es für den Machterhalt überlebensnotwendig, die Möglichkeit einer legalen Bewaffnung der Regierten zu verhindern.

Umgekehrt achtet jede Regierung, die sich den Interessen ihres Volkes verpflichtet fühlt, darauf, den Schutz ihres Volkes mit allen Mitteln zu verbessern. Das gilt sowohl im zwischenmenschlichen Bereich bei Einzelpersonen, da es immer einen Bodensatz an Kriminellen geben wird, als auch auf der Ebene von Staaten.

Eine flächenmäßig breit aufgestellte bewaffnete Bevölkerung steigert neben der personellen Sicherheit zusätzlich das Abschreckungspotential gegen äußere Gegner. Angesichts der Entschlossenheit, welche ein bewaffnetes Volk ausstrahlt, wird jedem Feind bewußt, mit welchem Widerstand sein Angriff zu rechnen hat. Das Risiko des eigenen Untergangs ist erfahrungsgemäß die einzige friedensbewahrende Option. Dabei handelt es sich offensichtlich um eine anthropologische Konstante.

Die Organisation legal bewaffneter Volksverbände wird in Teil II behandelt.

 

Ende von Teil I

Dezember 2018

 

 

Teil II behandelt das Thema Miliz – Heimatschutztruppe – Selbstverteidigungskräfte.

Teil III dieser Studie beschäftigt sich mit konkreten Verbesserungsvorschlägen der Ausbildungsmethoden und dem Abbau bzw. Rückbau unsinniger bis absurder Beschränkungen bei Erwerb und Führung einer Schußwaffe.

 

 

Sämtliche Rechte bei Centrum deutsche Außen- und Geopolitik

 

Teil I: Legale Schußwaffen – Eigensicherung und Schutz des Umfelds